Hinweise zum Ausfüllen der SJR-VERWENDUNGSNACHWEISE

1. Schritt
Teilnehmerliste ausfüllen! Diese Vorlage muss alle Daten mit Originalunterschrift enthalten. Nur vollständige Original-TN-Listen werden akzeptiert.
Weniger als 5 Teilnehmer (aus Weinheim und < 27 Jahre) Maßnahme kann nicht bezuschusst werden

2. Schritt
Verwendungsnachweis(e) ausfüllen

VERWENDUNGSNACHWEIS II Anschaffungen
Wenn etwas im Sinne der Jugendarbeit angeschafft worden ist, wird dies mit 10 % vom Kaufpreis bezuschusst, max. bis zu 500 Euro.

VERWENDUNGSNACHWEIS III Freizeiten / Seminare
Anteilige Berechnung der Zuschüsse für auswärtige TeilnehmerInnen:
– Teilnehmer, die aus Weinheim kommen und höchstens 27 Jahre alt sind werden auf jeden Fall bezuschusst. Von diesen berechnet man 25 %, und diese Zahl steht dann für die auswärtigen Teilnehmer/Innen, die noch bezuschusst werden können.
– Beispiel: von 35 Leuten kommen 20 aus Weinheim und sind höchstens 27 Jahre alt. Von 20 sind 25 % = 5. Also können insgesamt 25 Teilnehmer bezuschusst werden.

Zuschussfaktoren :
Eine eintägige Veranstaltung hat den Zuschussfaktor 1.
Wenn es eine Freizeit ist die mehrere Tage geht gilt der Multiplikator 2,
bei Seminaren gilt die 3.
Seminare werden nur mit diesem Faktor anerkannt wenn ein Programm über den Inhalt der Qualifizierung beigefügt ist.

Die Verpflegungstage ergeben sich aus der Anzahl der bezuschussten Teilnehmer die man mit den Tagen, die die Maßnahme gedauert hat multipliziert, z. B. 25 x 4 = 100.

Zuschusskennzahl
Diese Verpflegungstage multipliziert man nun mit dem Zuschussfaktor. Dann hat man seine Zuschusskennzahl.

VERWENDUNGSNACHWEIS IV Pädagogische Betreuer
Betreuer dürfen nicht auch als Teilnehmer abgerechnet werden. Dafür gibt’s einen weiteren Verwendungsnachweis.
Betreuer können bezuschusst werden, bei allgemeinen Freizeiten ist der Schlüssel 11:1, d. h. bei bis zu 11 Teilnehmer kann ein Betreuer abgerechnet werden, bei bis zu 22 Teilnehmer 2 Betreuer, usw. Wenn es eine Kletter- Ski- oder Bootsfreizeit ist lautet der Schlüssel 6:1.
Die Zuschusskennzahl ergibt sich hier aus der Anzahl der Tage multipliziert mit den zuschussberechtigten Betreuer und dem Zuschussfaktor 4.
Beispiel: 25 zuschussberechtigte Teilnehmer = 3 zuschussberechtigte Betreuer, also
4 TAGE x 3 BETREUER x 4 ZUSCHUSSFAKTOR = 48
Bei allen Formularen: Originalunterschriften!

Falls keine Freizeiten, Seminare oder ähnliches durchgeführt wurden kann man trotzdem 100 Euro Zuschuss jährlich als pauschale Förderung erhalten, wenn man einen Tätigkeitsbericht einreicht, in dem man schreibt was man im Jahr gemacht oder was man erreicht hat und die Zahl der Mitglieder benannt wird.

Alle Formulare müssen bis spätestens 30. September des jeweiligen Abrechnungszeitraumes beim Stadtjugendring eingegangen sein. Das Abrechnungsjahr beginnt also immer am 1. Oktober im aktuellen Jahr und endet zum 30. September des Folgejahres.

Bei Fragen bitte eine Mail an simone-klemm@stadtjugendring-weinheim.de oder anrufen, 06201 7048646.