Die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) über die ursprünglich 3-jährige Antragsfrist hinaus ist eine wichtige Entscheidung für alle Betroffenen. Viele von ihnen könnten ansonsten dringend benötigte Hilfeleistungen nicht oder nicht mehr erhalten. Die monatlichen Antragszahlen zeigen, dass die in Kindheit und Jugend durch sexuellen Missbrauch hochtraumatisierten Betroffenen nach wie vor eine gute und verlässliche Hilfe benötigen.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: »Ich freue mich über die wachsende Offenheit vieler Institutionen, sich dem Thema sexueller Missbrauch zu stellen. Nur so haben die Betroffenen sexualisierter Gewalt die Möglichkeit, ihr Leiden wirklich aufzuarbeiten und Hilfe zu erhalten«.Im Mai 2013 ist mit dem FSM dieses Hilfesystem gestartet. Seither können Betroffene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleiden mussten, bei der Geschäftsstelle des FSM ergänzende Hilfeleistungen zur Bewältigung oder zumindest Linderung des Erlittenen beantragen.
Die erst kürzlich erschienene Stellungnahme des Betroffenenbeirats des FSM zeigt, wie wichtig die ergänzenden Hilfen sind. Weil der konkrete Bedarf der Betroffenen in den Vordergrund gestellt und ein niedrigschwelliger Zugang zum Erhalt von Hilfeleistungen gewährt wird, hat das Hilfesystem hohe Anerkennung und großes Vertrauen bei den Betroffenen gewonnen.Die Stellungnahme des Betroffenenbeirats und weitere Informationen zum FSM und den Partnern im institutionellen Bereich finden sich auf der Webseite www.fonds-missbrauch.de.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 08. August 2017