
Tag der offenen Tür

Hier sind die Verleihbedingungen:
Verleihbedingungen für die „Feierwehr“
Das Projekt „Feierwehr“ ist eine Kooperation des Stadtjugendringes Weinheim e.V. und der Suchtberatung Weinheim e.V.
Entstanden ist dieses Projekt durch die landesweite >„Starthilfe“ Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg Junge Menschen im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum<.
Somit ist dieses Fahrzeug Bestandteil der Suchtprävention mit Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dies muss bei der Verleihung unbedingt beachtet werden.
Bedingungen zur Ausleihe:
1. Am und im Umfeld der „Feierwehr“ ist der Ausschank und Konsum von alkoholhaltigen Getränken gleich welcher Art nicht gestattet.
2. Über die Ausleihe entscheiden die Verantwortlichen o.g. Kooperationspartner
3. Die Ausleihung ist kostenlos, für die Bereitstellung des Fahrzeugs wird eine Gebühr in Höhe von 30€ erhoben.
4. Getränke müssen vom Nutzer bereitgestellt werden.
5. Geltende Gesetze oder Vorschriften wie bspw. das Jugendschutzgesetz oder GEMA sind ein zuhalten und ggf. rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen anzumelden. Dabei ggf. anfallende Kosten trägt der Ausleiher.
6. Die Rückgabe der Feierwehr hat in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen.
7. Entstandene Schäden sind vom Nutzer zu tragen.
8. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung falls die Ausleihe in Folge von „höherer Gewalt“ oder anderen nicht absehbaren Gründen nicht zustande kommt.
9. Der Nutzer stellt die Verleiher von jeglicher Haftung durch seine Nutzer der Feierwehr frei.